Stornierung der Bewerbung
ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR AKTIONEN
DT Bike Promotion Fahrer Trainings GmbH
R MOTO Radek Matoška sro
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Teilnehmer an sämtlichen Veranstaltungen der Firma:
DT Bike Promotion Driver Trainings GmbH, Hinter dem Südbahnhof 15 A, D-07548, Gera (Thüringen), Deutschland, Registernummer HRB 208890
R MOTO Radek Matoška sro, Sitz: Sitz: Podhlinie 4531/36, 017 07 Považská Bystrica, Firmen-ID: 47 024 097, Registrierung: OR OS Trenčín, Abschnitt: Ltd., Einlagenummer: 27680/R
Kunst. 1 - Definitionen
Die DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH ist eine deutsche Handelsgesellschaft – Motorradagentur mit langjähriger Tradition in der Organisation von Motorradevents auf und abseits der Rennstrecke, nachfolgend „Bike Promotion“ genannt.
R MOTO Radek Matoška sro ist ein slowakisches Handelsunternehmen, das kommerziell mit „Bike Promotion“ zusammenarbeitet und auch selbst Motorradveranstaltungen organisiert – auch als R MOTO Academy bezeichnet, im Folgenden „R MOTO Radek Matoška sro“ genannt.
Eine Veranstaltung ist eine Motorradveranstaltung, beispielsweise: Training, Rennen, Fahrstunden, Prüfung usw., die auf der Website von R MOTO Radek Matoška sro näher beschrieben wird: www.rmoto.sk, im Folgenden als „Veranstaltung“ bezeichnet. Veranstalter der Veranstaltung ist entweder „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška sro“. Im Falle der Veranstaltung durch „Bike Promotion“ fungiert „R MOTO Radek Matoška sro“ gegenüber dem Teilnehmer als Handelsvertreter, der den Vertragsabschluss zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“ vermittelt.
Teilnehmer der Veranstaltung ist eine Person, die in der über die Website von R MOTO Radek Matoška sro: www.rmoto.sk eingereichten Veranstaltungsanmeldung als Teilnehmer aufgeführt ist, im Folgenden als „Teilnehmer“ bezeichnet.
Kunst. 2 – Melden Sie sich für die Veranstaltung an
Die Veranstaltungsanmeldung enthält grundlegende Informationen zur Veranstaltung: Datum, Veranstaltungsort, Teilnahmegebühr und weitere Hinweise zur Anmeldung. Der Antrag gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 43a Abs. 1. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Teilnehmer reicht die ausgefüllte Anmeldung für die Veranstaltung elektronisch über die Website ein: www.rmoto.sk
Die abschließende Bestätigung der Anmeldung gilt als Annahme des Vertragsangebotes im Sinne des § 43c Abs. 1. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Das Vertragsverhältnis entsteht zwischen:
Teilnehmer und „Bike Promotion“, wenn sich der Teilnehmer für eine von „Bike Promotion“ organisierte Veranstaltung anmeldet
Teilnehmer und „R MOTO Radek Matoška sro“, wenn sich der Teilnehmer für eine von „R MOTO Radek Matoška sro“ organisierte Veranstaltung anmeldet
Nachdem der Teilnehmer die Anmeldung über die Website www.rmoto.sk abgeschickt hat, wird ihm umgehend eine Informations-E-Mail zugesandt – die sog. Bestätigung über die Registrierung der Anmeldung, welche auch die Zahlungskonditionen für die Bezahlung der Teilnahmegebühr enthält. Die Bestätigung der Registrierung der Anmeldung bedeutet, dass „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ die Anmeldung des Teilnehmers in seinem System aufnimmt, begründet jedoch keinen Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung, da der Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung für den Teilnehmer erst entsteht, nachdem „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ die Zahlung in Höhe der Teilnahmegebühr auf ihrem Konto gutgeschrieben hat.
Das Vertragsverhältnis endet, wenn eine der folgenden Bedingungen eintritt:
durch Beendigung der Aktion,
durch Rücktritt vom Vertragsverhältnis nach Maßgabe der in Ziffer 9 und 10 genannten Stornierungsbedingungen,
Absage oder vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die nicht vom Veranstalter – Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška sro“ zu vertreten sind, d.h. objektive Fälle, die zur Absage der Veranstaltung geführt haben, wobei in diesem Fall der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht eines Teils davon, hat.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, auch sonstige Angaben zu seiner Person in der Bewerbung wahrheitsgemäß zu machen, zB. über gesundheitliche Probleme des Teilnehmers (Allergien, Krankheiten) und dergleichen.
Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ übersendet dem Teilnehmer spätestens zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin eine schriftliche (in der Regel per E-Mail) Benachrichtigung, die sog. endgültige Bestätigung der Anmeldung samt organisatorischen Hinweisen an die in der Anmeldung angegebene Teilnehmeradresse. Mit dieser endgültigen Anmeldebestätigung wird der Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der von ihm angemeldeten Veranstaltung begründet und beinhaltet folgende Leistungen:
Telefonnummer der Kontaktperson,
Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes der Veranstaltung,
Hinweise zur An- und Abreise zur Veranstaltung,
Informationen zu gemeinsamen Transportmöglichkeiten (sofern organisiert).
Die Teilnahmegebühr ist für jeden Veranstaltungstyp separat auf der Website www.rmoto.sk aufgeführt. Dort ist genau definiert, was in der Teilnahmegebühr enthalten ist. Der Teilnehmer zahlt die Teilnahmegebühr unmittelbar nach der Anmeldung gemäß den Zahlungsbedingungen, die in der von „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška sro“ an den Teilnehmer gesendeten E-Mail angegeben werden.
Bedingungen für die Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung – gültig für das zwischen dem Teilnehmer und „R MOTO Radek Matoška sro“ entstandene Vertragsverhältnis:
Als Beginn der Veranstaltung gilt die Öffnung des formalen Screenings, im Rahmen dessen sich der Teilnehmer für die Veranstaltung anmeldet, am ersten Tag des jeweiligen Veranstaltungstages.
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 15 % des Preises der Teilnahmegebühr, die er in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung erhält und der 1 Kalenderjahr gültig ist
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 20 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des Preises der Teilnahmegebühr, die er in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung erhält und der 1 Kalenderjahr gültig ist
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 0 % des Preises der TeilnahmegebührEine Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung „R MOTO Radek Matoška sro“ wird nur akzeptiert, wenn sie schriftlich an die E-Mail-Adresse info.academy@rmoto.sk gesendet wird.
Bedingungen für eine Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung – gültig für das zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“ zustande gekommene Vertragsverhältnis:
Als Beginn der Aktion gilt jeweils 1 Kalendertag unmittelbar vor dem Datum der Aktion (Beispiel: Die Aktion findet am 28.-29.06.2018 statt, als Beginn der Aktion im Sinne dieser Bestimmungen zu den Stornierungsbedingungen gilt der 27.06.2018). Daher gilt:
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 90 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr von 25 EUR
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr von 50 EUR
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50 %, die er in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung erhält und der 1 Kalenderjahr gültig ist.
Die „Bike Promotion“ ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb von sog. Stornoversicherung zum Preis von 15,00 Euro je Veranstaltungstag, wobei im Falle einer Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung durch den Teilnehmer ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr in folgendem Umfang besteht:
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung von 100 % der Teilnahmegebühr,
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 15 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornierungsgebühr von 25 EUR
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 10 Tagen vor Beginn der Veranstaltung – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 100 % der Teilnahmegebühr, die ihm in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird und 1 Kalenderjahr gültig ist
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der Veranstaltung – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr, die ihm in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung zur Verfügung gestellt wird und 1 Kalenderjahr gültig ist
Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50 % der Teilnahmegebühr, die ihm in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung ausgehändigt wird und 1 Kalenderjahr gültig ist
Eine Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung „Bike Promotion“ ist ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse: info@bike-promotion.com möglich.
Kunst. 3 – Versicherung für die Veranstaltung
Kommt zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“ ein Vertragsverhältnis zustande, so verpflichtet sich der Teilnehmer, dem Abschluss einer Versicherung für die Veranstaltung zuzustimmen, wobei die Versicherungsprämie bereits in der Teilnahmegebühr enthalten ist. Der Teilnehmer erteilt diese Einwilligung im Rahmen der sog. formelles Screening, bei dem sich der Teilnehmer grundsätzlich für die Veranstaltung anmeldet. Diese Versicherung deckt die Haftpflicht für Schäden an Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer ab.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer sein Motorrad einem nicht angemeldeten Teilnehmer der Veranstaltung überlässt oder an Dritte. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine Erklärung gegenüber „Bike Promotion“ abzugeben, aus der hervorgeht, dass er im Ausland über eine gültige Krankenversicherung verfügt, sofern die Veranstaltung nicht in seinem Heimatland stattfindet. Darüber hinaus besteht für den Teilnehmer die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Die Information hierüber muss „Bike Promotion“ spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn vorliegen.
Kommt zwischen dem Teilnehmer und der R MOTO Radek Matoška sro ein Vertragsverhältnis zustande, so nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass er bei Interesse selbst für eine Versicherung gegen bei der Veranstaltung entstehende Schäden sorgen muss, d.h. die „R MOTO Radek Matoška sro“ gewährleistet nicht den Abschluss von Versicherungen für seine Veranstaltungen.
Kunst. 4 – Verantwortung des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die sog. eine formelle technische Abnahme, also der Zustand bei der faktischen Anmeldung des Teilnehmers zur Veranstaltung, und gleichzeitig eine technische Abnahme, bei der der Zustand des Motorrades des Teilnehmers, seine Bekleidung etc. überprüft werden.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung nur mit einem verkehrssicheren Motorrad zulässig ist. Der sicherheitstechnische Zustand der Motorräder und Bekleidung der Teilnehmer wird im Rahmen der technischen Abnahme vor der Veranstaltung überprüft. Bei festgestellten Mängeln kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch teilweise, besteht in diesem Fall nicht.
Wenn ein Teilnehmer durch riskantes, rücksichtsloses Fahren das Leben und die Gesundheit anderer Teilnehmer gefährdet, hat „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška sro“ das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, oder seine Teile.
Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich einen nachhaltigen Schaden an der Rennstrecke oder an der Rennstreckenausstattung (insbesondere Burn-Out etc.), so ist er hierfür ausschließlich in Höhe des entstandenen Schadens verantwortlich. Dies gilt auch für Befestigungsnägel, Dübel, Schrauben, Stifte usw. in die befestigte Oberfläche des Fahrerparks sowie in die Böden und Wände der Boxen.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Erfüllung sämtlicher besonderer Voraussetzungen durch den Teilnehmer erforderlich, zB: Inhaber eines gültigen Führerscheins für den jeweiligen Motorradtyp sein. Im Rahmen der Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Straßenverkehrsregeln und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zum Straßenverkehr im jeweiligen Land einzuhalten.
Kunst. 5 – Transponder – gültig nur für Veranstaltungen der „Bike Promotion“
Bei Veranstaltungen der „Bike Promotion“ ist das Tragen eines Transponders durch den Teilnehmer Pflicht. Die Erfassung der Rundenzeiten dient ausschließlich der Kontrolle der korrekten Gruppeneinteilung und nicht dem sportlichen Vergleich. Die Geheimhaltung dieser Registrierung muss vom jeweiligen Teilnehmer im Antrag explizit verlangt werden. Bei Pokal- und Meisterschaftswettbewerben mit Wertungsläufen werden die Zeiten aller Teilnehmer veröffentlicht. Die Geheimhaltung muss vom jeweiligen Teilnehmer im Antrag explizit verlangt werden. Die Abgabe der Transponder erfolgt gegen Einbehaltung einer Kaution. Bei Beschädigung oder Verlust des Transponders während der Nutzung werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten (bei Verlust 430,- Euro brutto) in Rechnung gestellt. Für den Fall einer unbeabsichtigten Mitnahme des Transponders wird seitens des Veranstalters – „Bike Promotion“ für jeden Tag der Einbehaltung des Transponders bis zum Tag der Rückgabe eine Gebühr von 5,- Euro erhoben.
Kunst. 6 – Technische Voraussetzungen
Das Motorrad, mit dem der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt, muss folgende Anforderungen erfüllen:
Spiegel, Koffer und andere hervorstehende Teile müssen entfernt werden, scharfe Kanten (z.B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig, oder müssen entsprechend entfernt werden.
Die Scheinwerfer und Blinker sollten ausgebaut werden, ansonsten müssen diese sorgfältig abgeklebt werden.
Die Verwendung der Auspuffanlagen erfolgt nach eigenem Ermessen. Die dadurch verursachte Geräuschentwicklung darf den für die jeweilige Rennstrecke gültigen Wert (z. B. 98 dB Lausitzring, 95 dB Hockenheim) nicht überschreiten. Ein Ausschluss bei Überschreiten der oben genannten Werte berechtigt nicht zur Rückerstattung des Nenngeldes. Veranstaltungsunterbrechungen bzw. Bei gleichzeitigen Verstößen mehrerer Teilnehmer gegen die Lärmschutzbestimmungen sind längere Lärmschutzpausen möglich.
Die Wahl der Reifen obliegt dem Teilnehmer. Ihr Tragegrad muss eine sichere Teilnahme ermöglichen.
„Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die den technischen Vorschriften nicht entsprechen, von der Veranstaltung auszuschließen.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass ihm die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt ist, wenn sein Motorrad nicht über funktionsfähige Bremsen verfügt oder über keinen zugelassenen Schalldämpfer verfügt. Nach einem Sturz muss der Teilnehmer sein Fahrzeug erneut zur technischen Abnahme vorführen.
Kunst. 7 – Kleidungsvorschriften für Teilnehmer
Für jeden Teilnehmer der Veranstaltung besteht die Verpflichtung, einen zusätzlichen Rückenprotektor zu tragen, sofern dieser nicht bereits im Overall integriert ist. Zur Veranstaltung dürfen nur Teilnehmer mit vorschriftsmäßiger Schutzbekleidung (unbeschädigter Integralhelm, Lederoverall, Lederstiefel, Lederhandschuhe) zugelassen werden.
Kunst. 8 – Startnummernpflicht – gilt nur für von „Bike Promotion“ organisierte Veranstaltungen
Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens beim Start der Veranstaltung, in der Regel jedoch mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben. Sonderwünsche bezüglich der Startnummern können berücksichtigt werden, müssen jedoch bereits bei der Anmeldung angegeben werden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf eine bestimmte Startnummer besteht nicht. Die Startnummern müssen gut sichtbar an der Front sowie links und rechts am Fahrzeug angebracht sein. Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein, andernfalls kann die Teilnahme an der Strecke verweigert werden.
Kunst. 9 – Ablauf der Veranstaltung
Jeder Teilnehmer muss vor Veranstaltungsbeginn am sogenannten „Pre-Event“ teilnehmen. Die formelle Abnahme sowie die technische Abnahme müssen Sie selbst vornehmen, ansonsten besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnahme an der Fahrerbesprechung ist für jeden Teilnehmer Pflicht. Bei Fernbleiben eines Teilnehmers von der Fahrerbesprechung kann es zur Disqualifikation, d.h. zum Streckenverbot kommen. Die Fahrerbesprechung findet zu Beginn der Veranstaltung und ggf. vor dem Start der Rennen in den jeweiligen Klassen statt. Der Veranstaltungsplan wird der finalen Anmeldebestätigung beigefügt sowie zusätzlich direkt am Veranstaltungsort ausgehängt. „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ behalten sich das Recht vor, Änderungen im Veranstaltungsablauf vorzunehmen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, an einem von „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ speziell dafür bestimmten Ort eine formale und technische Abnahme durchzuführen.
Kunst. 10 – Sicherheitsbedingungen
Das Betreten von Sicherheitsbereichen, insbesondere Dropzonen, ist allen Teilnehmern strengstens untersagt. Hierzu zählt auch die Boxengasse. Während der Veranstaltung, insbesondere des Rennens, ist das Betreten der Boxengasse ausschließlich den Fahrergehilfen – Teilnehmern – gestattet. In der Boxengasse besteht absolutes Rauchverbot! Die Boxengasse ist eine Einbahnstraße! In der Boxengasse ist nur langsames Fahren gestattet. Im Riderpark gilt für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit! Bei Nichtbeachtung erfolgt die sofortige Disqualifikation oder von der Aktion soll berichtet werden. Kindern unter 14 Jahren ist das Fahren im Fahrerpark und in den Boxen/der Boxengasse strengstens untersagt. Auch Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt in der Boxengasse strengstens untersagt. Haustiere sind auf Rennstrecken verboten. Für jede einzelne Maßnahme gelten die sog. Hausordnung der jeweiligen Rennstrecke.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Anweisungen der Veranstaltungsleitung und ihrer Beauftragten Folge zu leisten. Handlungen und Verstöße gegen den Inhalt dieser Teilnahmebedingungen, insbesondere Gefährdungen durch rücksichtsloses Fahren im Riders Park oder Missachtung von Flaggenschildern führen jeweils zur Disqualifikation des Teilnehmers. zu seinem Ausschluss von der Aktion.
Kunst. 11 - Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr
Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und ist sich darüber im Klaren, dass Motorradfahren grundsätzlich sehr gefährlich ist und zu schweren Verletzungen mit möglichen Folgen führen kann. Der Teilnehmer erklärt, dass er sich aller mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken bewusst ist und daher für sämtliche von ihm oder den von ihm benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden die zivil- und strafrechtliche Haftung trägt. Mit der Abgabe seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er auf sämtliche Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die bei der Veranstaltung entstehen können, gegenüber dem Veranstalter („Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“), Streckenservice, medizinischem Personal, Rennstreckenbesitzern, Sponsoren, Renndiensten und anderen Personen, die in irgendeiner Verbindung mit der Organisation der Veranstaltung stehen, sowie gegenüber Hilfskräften bei der Durchführung und dem Aufbau aller oben genannten Personen und Orte verzichtet. Gleichzeitig übernimmt der Teilnehmer alle Risiken und Folgen, die mit dem Motorradfahren verbunden sind, d.h. er übernimmt alle Schäden, die beim Motorradfahren möglicherweise entstehen können, nämlich Schäden, die dem Teilnehmer persönlich entstehen oder die er Dritten beim Motorradfahren zufügt, insbesondere Gesundheitsschäden: körperliches und seelisches Leiden, Schmerzen, Angst, Trauma, Krankheit, Tod sowie Sachschäden und Schäden jeglicher Art, unabhängig davon, ob sie vom Teilnehmer selbst oder von Dritten verursacht wurden, nämlich Fahrlässigkeit oder sonstige Fehler beim Motorradfahren, fehlerhafte Motorradkonstruktion, fehlerhafte Motorradproduktion, Kontakt mit einem anderen Teilnehmer beim Motorradfahren oder mit anderen Gegenständen, Witterungseinflüsse oder andere Umstände.
Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er das Motorrad bei der Veranstaltung, zu der er sich angemeldet hat, auch allein lenkt. Befährt ein nicht angemeldeter Fahrer mit dem Motorrad die Veranstaltungsstrecke, so haftet der Teilnehmer in vollem Umfang für alle dadurch entstehenden Schäden. Darüber hinaus hat „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ das Recht, einem Teilnehmer, der gegen diese Verpflichtung verstoßen hat, d. h. dessen Motorrad auf diese Weise verwendet wurde, eine Geldstrafe in Höhe von 500 EUR aufzuerlegen. Die Strafe ist innerhalb von 5 Tagen ab dem Datum des Verstoßes des Teilnehmers gegen die betreffende Verpflichtung zu bezahlen.
Kunst. 12 – Personenbezogene Daten
Mit der Einreichung einer Bewerbung stellt der Teilnehmer dem Veranstalter – „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška sro“ freiwillig seine in der Bewerbung angegebenen personenbezogenen Daten (nachfolgend „personenbezogene Daten“ genannt) zur Verfügung. Personenbezogene Daten, die der Teilnehmer dem Veranstalter – „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška sro“ – in der Anmeldung zur Verfügung stellt, werden gemäß Gesetz Nr. 18/2018 Slg. zum Schutz personenbezogener Daten in der geänderten Fassung (nachfolgend „Gesetz“ genannt). Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist ein Vertragsverhältnis. Durch zusätzliche Einwilligung kann der Teilnehmer die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten auf andere Weise oder zu anderen Zwecken zulassen. Der Veranstalter veröffentlicht auf seiner Website Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 19 des Gesetzes Nr. Ausgabe 18/2018.
Kunst. 13 - Schlussbestimmung
Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind auf der Website „R MOTO Radek Matoška sro“ veröffentlicht und gelten ab dem 6. Juni 2018.
Mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen einverstanden und verpflichtet sich, sämtliche ihm in diesen Bedingungen auferlegten Bedingungen einzuhalten.
Änderungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen sind nach ihrer Veröffentlichung auf der Website der R MOTO Radek Matoška sro gültig und für die Anmeldung zu Veranstaltungen verbindlich.
Beide Vertragsparteien erklären, dass der Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen für sie klar, eindeutig und verständlich ist und verpflichten sich, diese einzuhalten.