Stornierung der Bewerbung

ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN AN AKTIONEN

DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH

R MOTO Radek Matoška sro

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für Teilnehmer aller von der Firma veranstalteten Veranstaltungen:

DT Bike Promotion Fahrertrainings GmBH, Hinter dem Südbahnhof 15 A, D-07548, Gera (Thüringen), Deutschland, Registernummer HRB 208890

R MOTO Radek Matoška s.r.o., Sitz: Hauptsitz: Podhlinie 4531/36, 017 07 Považská Bystrica, ID-Nummer: 47 024 097, Registrierung: OR OS Trenčín, Abteilung: Sro, Einlagenummer: 27680/R

Kunst. 1 - Begriffsdefinition

Die DT Bike Promotion Fahrertrainings GmbH ist ein deutsches Handelsunternehmen – eine Motorradagentur mit langjähriger Tradition in der Organisation von Motorradevents auf und abseits der Rennstrecke, im Folgenden „Bike Promotion“ genannt.

R MOTO Radek Matoška s.r.o. ist ein slowakisches Handelsunternehmen, das kommerziell mit „Bike Promotion“ zusammenarbeitet und selbst Motorradveranstaltungen organisiert – auch R MOTO Academy genannt, im Folgenden „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“

Eine Veranstaltung ist eine Motorradveranstaltung, zum Beispiel: Training, Rennen, Fahrstunde, Prüfung usw., die auf der Website von R MOTO Radek Matoška s.r.o.: www.radekmatoska.sk, im Folgenden „ Ereignis". Die Veranstaltung wird entweder von „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ organisiert. Für den Fall, dass die Veranstaltung von „Bike Promotion“ organisiert wird, hat „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ den Status eines Unternehmensvertreters Teilnehmer, der den Vertragsschluss zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“ aushandelt.

Teilnehmer der Veranstaltung ist die Person, die in der Anmeldung für die Veranstaltung, die über die Website von R MOTO Radek Matoška s.r.o.: www.radekmatoska.sk gesendet wurde, als Teilnehmer aufgeführt ist, im Folgenden „Teilnehmer“ genannt.

Kunst. 2 – Anmeldung zur Veranstaltung

Die Anmeldung zur Veranstaltung enthält grundlegende Informationen zur Veranstaltung: Datum, Veranstaltungsort, Teilnahmegebühr oder sonstige Hinweise zur Anmeldung. Der Antrag gilt als Angebot zum Abschluss eines Vertrages gemäß § 43a Abs. 1 BGB. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Teilnehmer sendet die ausgefüllte Anmeldung für die Veranstaltung elektronisch über die Website: www.radekmatoska.sk

Die endgültige Bestätigung des Antrags gilt als Annahme des Angebots zum Abschluss des Vertrages gemäß § 43c Abs. 1 BGB. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Es entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen:

Teilnehmer und „Bike Promotion“, wenn sich der Teilnehmer für eine von „Bike Promotion“ organisierte Veranstaltung anmeldet

Teilnehmer und „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“, wenn sich der Teilnehmer für eine von „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ organisierte Veranstaltung anmeldet.

Nach dem Absenden der Bewerbung durch den Teilnehmer über die Website www.radekmatoska.sk wird dem Teilnehmer umgehend eine Informations-E-Mail zugesandt – die sogenannte Bestätigung der Registrierung der Anmeldung, die auch die Zahlungsbedingungen für die Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Die Bestätigung der Anmeldung bedeutet, dass „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ die Anmeldung des Teilnehmers in ihrem System registriert, jedoch keinen Rechtsanspruch des Teilnehmers auf Teilnahme an der Veranstaltung begründet, da ein Rechtsanspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung entsteht Für den Teilnehmer wird erst nach „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ eine Zahlung in Höhe der Teilnahmegebühr auf seinem Konto gutgeschrieben.

Das Vertragsverhältnis endet, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

durch Beendigung der Veranstaltung,

Rücktritt vom Vertragsverhältnis nach Maßgabe der in den Punkten 9 und 10 genannten Stornobedingungen,

Absage oder vorzeitiger Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die der Veranstalter „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ nicht zu vertreten hat, d. h. objektive Fälle, die zur Absage der Veranstaltung geführt haben; in diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch darauf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr, und zwar auch nicht ihrer Teile.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei der Bewerbung weitere Angaben zu seiner Person wahrheitsgemäß zu machen, z.B. über gesundheitliche Probleme des Teilnehmers (Allergien, Krankheiten) und Ähnliches.

Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ sendet dem Teilnehmer spätestens zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich (in der Regel per E-Mail) die sog endgültige Bestätigung der Anmeldung mit organisatorischen Hinweisen an die in der Anmeldung angegebene Adresse des Teilnehmers. Diese endgültige Bestätigung der Anmeldung begründet den Rechtsanspruch des Teilnehmers auf die Teilnahme an der Veranstaltung, für die er sich beworben hat, einschließlich:

Telefonnummer des Ansprechpartners,

Datum und Uhrzeit des Beginns und Endes der Veranstaltung,

Hinweise zur An- und Abreise zur Veranstaltung,

Informationen zu öffentlichen Verkehrsmitteln (falls organisiert).

Die Teilnahmegebühr ist für jede Veranstaltungsart separat auf der Website www.radekmatoska.sk aufgeführt, wo genau festgelegt ist, was die Teilnahmegebühr beinhaltet. Der Teilnehmer zahlt die Teilnahmegebühr sofort nach dem Absenden der Anmeldung gemäß den Zahlungsbedingungen, die in der E-Mail von „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ angegeben werden.

Bedingungen für die Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung – gültig für das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“:

Als Veranstaltungsbeginn gilt die Eröffnung des formellen Check-Ins, bei dem sich der Teilnehmer am ersten Veranstaltungstag für die Veranstaltung anmeldet.

Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach Abzug einer Stornogebühr in Höhe von 15 % des Teilnahmegebührenpreises

Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 20 % des Preises der Teilnahmegebühr

Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr nach Abzug einer Stornogebühr in Höhe von 80 % des Preises der Teilnahmegebühr, die er erhält in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung, der 1 Kalenderjahr gültig ist.

Eine Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ wird nur akzeptiert, wenn sie schriftlich an die E-Mail-Adresse info.academy@rmoto.sk gesendet wird

Bedingungen für den Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung – gültig für das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“:

Als Beginn der Aktion gilt der 1 Kalendertag unmittelbar vor dem Tag, an dem die Aktion fällig ist (z. B. wenn die Aktion am 28.06.2018 stattfindet, gilt als Beginn der Aktion im Sinne dieser Bestimmungen der 27.06.2018). Stornobedingungen), daher:

Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 25 EUR

Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr von 50 Euro

Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 50 %, die er in Form eines Gutscheins für eine andere Veranstaltung erhält und die für 1 Kalenderjahr gültig ist.

„Bike Promotion“ ermöglicht dem Teilnehmer den Erwerb des sogenannten RÜCKTRITTVERSICHERUNG zum Preis von 15 Euro je Veranstaltungstag, sofern der Teilnehmer im Falle einer Absage der Teilnahme an der Veranstaltung Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmeentgelts in folgender Höhe hat:

Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung innerhalb von 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung von 100 % der Teilnahmegebühr,

Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr abzüglich einer Stornogebühr in Höhe von 25 EUR

Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 100 % des Teilnahmeentgelts, welches in Form eines Gutscheins zur Verfügung gestellt wird eine andere Veranstaltung und deren Gültigkeit 1 Kalenderjahr beträgt

Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn – der Teilnehmer hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr in Höhe von 75 % der Teilnahmegebühr, die in Form eines Gutscheins zur Verfügung gestellt wird eine andere Veranstaltung und ist 1 Kalenderjahr gültig

Bei Rücktritt von der Teilnahme an der Veranstaltung ab 4 Tagen vor Veranstaltungsbeginn hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung des Teilnahmeentgelts in Höhe von 50 % des Teilnahmeentgelts, die ihm in Form einer Rückerstattung ausgezahlt wird Gutschein für eine andere Veranstaltung mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Kalenderjahr

Eine Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung „Bike Promotion“ erfolgt ausschließlich schriftlich an die E-Mail-Adresse: info@bike-promotion.com.

Kunst. 3 – Versicherung für die Veranstaltung

Sofern zwischen dem Teilnehmer und „Bike Promotion“ ein Vertragsverhältnis zustande kommt, ist der Teilnehmer verpflichtet, dem Abschluss einer Versicherung für die Veranstaltung zuzustimmen, wobei die Versicherungsprämie bereits in der Teilnahmegebühr enthalten ist. Diese Einwilligung erteilt der Teilnehmer im sog formelles Screening, bei dem sich der Teilnehmer grundsätzlich für die Veranstaltung anmeldet. Diese Versicherung deckt die Haftung für Schäden an Leben und Gesundheit anderer Teilnehmer ab.

Von der Versicherung ausgeschlossen sind Schäden, die dadurch entstehen, dass der Teilnehmer sein Motorrad einem nicht angemeldeten Teilnehmer bei der Veranstaltung überlässt, oder an Dritte. Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine „Bike Promotion“-Erklärung auszustellen, in der er bestätigt, dass er Inhaber einer gültigen Krankenversicherung im Ausland ist, es sei denn, die Veranstaltung findet in seinem Heimatland statt. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit, eine zusätzliche Unfallversicherung abzuschließen. Informationen hierzu müssen spätestens 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn an „Bike Promotion“ übermittelt werden.

Kommt zwischen dem Teilnehmer und R MOTO Radek Matoška s.r.o. ein Vertragsverhältnis zustande, nimmt der Teilnehmer zur Kenntnis, dass er bei Interesse eine Versicherung für die bei der Veranstaltung entstehenden Schäden selbst abschließen muss, d.h. „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ übernimmt keine Versicherung für ihn Ereignisse.

Kunst. 4 – Verantwortung des Teilnehmers

Der Teilnehmer ist verpflichtet, das sogenannte ein formeller Check-up, also der Zustand, in dem sich der Teilnehmer faktisch zur Veranstaltung anmeldet, und gleichzeitig ein technischer Check-up, bei dem der Zustand des Motorrads des Teilnehmers, seiner Kleidung etc. überprüft wird.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur mit einem verkehrssicheren Motorrad gestattet ist. Bei der technischen Abnahme vor der Veranstaltung wird der fahrtüchtige Zustand der Motorräder und der Teilnehmerbekleidung der Teilnehmer überprüft. Bei Feststellung von Mängeln kann die Teilnahme an der Veranstaltung verweigert werden. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr, auch nicht eines Teils davon.

Gefährdet ein Teilnehmer durch eine riskante, rücksichtslose Fahrweise das Leben und die Gesundheit anderer Teilnehmer, hat „Bike Promotion“ bzw. „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ das Recht, ihn von der Veranstaltung auszuschließen, ohne Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr , oder seine Teile.

Verursacht ein Teilnehmer vorsätzlich dauerhafte Schäden an der Rennstrecke oder an der Rennstreckenausrüstung (insbesondere Burn-out etc.), so trägt er allein die volle Verantwortung hierfür in Höhe des verursachten Schadens. Dies gilt auch für Befestigungsnägel, Dübel, Schrauben, Stifte usw. in den verstärkten Sockel im Fahrerpark sowie in die Böden und Wände der Boxen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle besonderen Voraussetzungen zu erfüllen, um an der Veranstaltung teilnehmen zu können, z.B. Inhaber eines gültigen Führerscheins für den jeweiligen Motorradtyp sein. Im Rahmen der Veranstaltung ist der Teilnehmer verpflichtet, die Straßenverkehrsordnung und sonstige gesetzliche Vorschriften zum Fahren im jeweiligen Land einzuhalten.

Kunst. 5 – Transponder – gilt nur für von „Bike Promotion“ organisierte Veranstaltungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei den „Bike Promotion“-Veranstaltungen mit einem Transponder ausgestattet zu sein. Die Registrierung der Rundenzeiten dient lediglich der Überprüfung der korrekten Einteilung in Gruppen und nicht dem sportlichen Vergleich. Die Nichtveröffentlichung dieser Anmeldung muss vom jeweiligen Teilnehmer im Antrag ausdrücklich beantragt werden. Bei Pokal- und Meisterschaftswettbewerben mit Rennen werden die Zeiten aller Teilnehmer veröffentlicht. Die Nichtveröffentlichung muss vom jeweiligen Teilnehmer im Antrag ausdrücklich beantragt werden. Die Herausgabe von Transpondern erfolgt gegen Kaution. Sollte der Transponder während der Nutzung beschädigt werden oder verloren gehen, werden dem Teilnehmer die entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (im Verlustfall sind es 430 Euro brutto). Für den Fall, dass der Transponder versehentlich mit nach Hause genommen wird, erhebt der Veranstalter „Bike Promotion“ für jeden Tag, an dem der Transponder bis zur Rückgabe aufbewahrt wird, eine Gebühr von 5,00 EUR.

Kunst. 6 – Technische Anforderungen

Das Motorrad, mit dem der Teilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt, muss folgende Anforderungen erfüllen:

Spiegel, Kofferräume und andere hervorstehende Teile müssen entfernt werden, scharfe Kanten (z. B. abgesägte Rahmenrohre) sind nicht zulässig, oder sie müssen entsprechend entfernt werden.

Reflektoren und Blinker sollten entfernt werden, andernfalls müssen sie sorgfältig abgeklebt werden.

Die Verwendung von Auspuffanlagen liegt in Ihrem Ermessen. Der von ihnen ausgehende Lärm darf den für die jeweilige Rennstrecke gültigen Wert (z. B. 98 dB Lausitzring, 95 dB Hockenheim) nicht überschreiten. Ein Ausschluss bei Überschreitung der angegebenen Werte berechtigt nicht zu einer Rückerstattung des Startgeldes. Unterbrechungen von Veranstaltungen, bzw Längere Pausen zur Kontrolle des Lärmpegels sind möglich, wenn mehrere Teilnehmer gleichzeitig gegen die Lärmschutzvorschriften verstoßen.

Die Wahl der Reifen obliegt dem Teilnehmer. Ihr Verschleißgrad muss eine sichere Teilnahme ermöglichen.

„Bike Promotion“ oder R MOTO Radek Matoška s.r.o. behält sich das Recht vor, Fahrzeuge von der Veranstaltung auszuschließen, die nicht den technischen Regeln entsprechen.

Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass er nicht zur Veranstaltung zugelassen wird, wenn sein Motorrad nicht über funktionsfähige Bremsen oder über keinen zugelassenen Schalldämpfer verfügt. Nach dem Unfall muss der Teilnehmer sein Fahrzeug erneut einer technischen Untersuchung unterziehen.

Kunst. 7 – Anforderungen an die Kleidung der Teilnehmer

Jeder Teilnehmer der Veranstaltung ist verpflichtet, zusätzliche Rückenprotektoren zu tragen, es sei denn, ein solcher Protektor ist bereits im Overall integriert. Zu der Veranstaltung dürfen nur Teilnehmer zugelassen werden, die den Vorschriften entsprechende Schutzkleidung tragen (unbeschädigter Integralhelm, Lederoverall, Lederstiefel, Lederhandschuhe).

Kunst. 8 - Startnummernpflicht – gilt nur für Veranstaltungen von „Bike Promotion“

Jeder Teilnehmer muss sein Motorrad mit einer Startnummer kennzeichnen. Die Startnummer wird spätestens zu Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben, in der Regel jedoch bereits mit der Teilnahmebestätigung. Besondere Startnummernwünsche können berücksichtigt werden, müssen jedoch im Antrag angegeben werden. Ein Anspruch des Teilnehmers auf eine bestimmte Startnummer besteht nicht. Die Startnummern müssen gut sichtbar vorne sowie auf der linken und rechten Seite des Fahrzeugs angebracht werden. Die Höhe der Startnummern muss mindestens 12 cm betragen. Sie müssen gut lesbar am Fahrzeug angebracht sein, andernfalls kann die Teilnahme an der Rennstrecke verweigert werden.

Kunst. 9 – Vorgehensweise

Jeder Teilnehmer muss vor Beginn der sogenannten Veranstaltung teilnehmen. die formelle Vorführung und auch die technische Vorführung, ansonsten hat er keinen Anspruch auf Zutritt zur Veranstaltung. Jeder Teilnehmer muss an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Nimmt der Teilnehmer nicht an der Fahrerbesprechung teil, kann er disqualifiziert werden, also nicht auf die Strecke gelassen werden. Die Fahrerbesprechung findet zu Beginn der Veranstaltung und ggf. vor Beginn der Rennen der jeweiligen Klassen statt. Der Veranstaltungsplan wird der endgültigen Anmeldebestätigung beigefügt und auch direkt am Veranstaltungsort ausgehängt. „Bike Promotion“ oder R MOTO Radek Matoška s.r.o. behalten sich das Recht vor, Änderungen am Veranstaltungsplan vorzunehmen.

Der Teilnehmer ist verpflichtet, eine formelle und technische Prüfung an einem von „Bike Promotion“ oder R MOTO Radek Matoška s.r.o. genau angegebenen Ort durchzuführen.

Kunst. 10 – Sicherheitsbedingungen

Das Betreten der Sicherheitsbereiche, insbesondere der Absprungzonen, ist jedem Teilnehmer strengstens untersagt. Auch die Kistengasse gehört hierher. Während der Veranstaltung, insbesondere während des Rennens, dürfen nur Assistenzfahrer die Boxengasse betreten. In der Boxengasse ist das Rauchen strengstens untersagt! Die Boxengasse ist eine Einbahnstraße! In der Boxengasse darf nur langsam gefahren werden. Im Fahrerpark gilt für alle Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit! Die Nichteinhaltung führt zur sofortigen Disqualifikation bzw von der Veranstaltung zu berichten. Das Fahren von Kindern unter 14 Jahren im Fahrerpark und in der Box/Gasse ist strengstens untersagt. Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt in der Boxengasse ebenfalls strengstens untersagt. Haustiere sind auf den Rennstrecken verboten. Bei jeder einzelnen Veranstaltung werden die sogenannten Es gelten die Hausregeln der jeweiligen Rennstrecke.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen der Veranstaltungsleitung und ihrer Beauftragten Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen den Inhalt dieser Bedingungen, insbesondere Drohungen durch rücksichtsloses Fahren im Fahrerpark oder Missachtung der Flaggenschilder führen zur Disqualifikation des Teilnehmers, bzw zu seinem Ausschluss von der Veranstaltung.

Kunst. 11 - Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr

Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil und ist sich voll und ganz bewusst, dass das Fahren eines Motorrads im Allgemeinen sehr gefährlich ist und schwere Verletzungen mit möglichen Folgen nach sich ziehen kann. Der Teilnehmer erklärt, dass er alle mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken kennt und daher für alle durch ihn oder die von ihm genutzten Fahrzeuge verursachten Schäden zivil- und strafrechtlich verantwortlich ist. Mit dem Absenden seiner Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er auf Ansprüche jeglicher Art für Schäden, die bei der Veranstaltung entstehen, und zwar gegenüber dem Veranstalter (Bike Promotion“ oder R MOTO Radek Matoška s.r.o.), dem Streckendienst, dem medizinischen Personal und den Eigentümern des Rennens verzichtet Strecke, Sponsoren, Rennleitungsdienste und andere Personen, die in irgendeiner Verbindung mit der Organisation der Veranstaltung stehen, sowie an Hilfskräfte bei der Erfüllung und Vorbereitung aller oben genannten Personen und Orte. Gleichzeitig übernimmt der Teilnehmer alle mit dem Motorradfahren verbundenen Risiken und Folgen, d. h. er übernimmt alle Schäden, die beim Motorradfahren möglicherweise entstehen können, nämlich Schäden, die dem Teilnehmer persönlich entstehen oder die er beim Motorradfahren Dritten zufügt, insbesondere Gesundheitsschäden: körperliches und seelisches Leid, Schmerzen, Ängste, Traumata, Krankheit, Tod sowie Sachschäden und Schäden sonstiger Art, unabhängig davon, ob diese durch den Teilnehmer selbst oder einen Dritten, nämlich durch Fahrlässigkeit oder sonstiges, verursacht wurden Fehler beim Motorradfahren, fehlerhafte Konstruktion eines Motorrads, fehlerhafte Produktion eines Motorrads, Kontakt mit einem anderen Teilnehmer beim Motorradfahren oder anderen Gegenständen, witterungsbedingt, oder andere Umstände.

Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, dass er bei der von ihm angemeldeten Veranstaltung ausschließlich das Motorrad fährt. Für den Fall, dass im Rahmen der Veranstaltung ein Motorrad von einem nicht angemeldeten Fahrer gelenkt wird, haftet der Teilnehmer für den entstandenen Schaden in voller Höhe. Darüber hinaus hat „Bike Promotion“ bzw. R MOTO Radek Matoška s.r.o. das Recht, gegen den Teilnehmer, der gegen diese Verpflichtung verstoßen hat, d. h. dessen Motorrad auf diese Weise benutzt wurde, eine Geldstrafe in Höhe von 500 EUR zu verhängen. Die Geldbuße ist innerhalb von 5 Tagen ab dem Zeitpunkt der Verletzung der entsprechenden Verpflichtung durch den Teilnehmer zu zahlen.

Kunst. 12 – Persönliche Daten

Mit der Einreichung der Anmeldung stellt der Teilnehmer dem Veranstalter „Bike Promotion“ bzw. R MOTO Radek Matoška s.r.o. freiwillig seine in der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten zur Verfügung (im Folgenden „personenbezogene Daten“ genannt). Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer dem Veranstalter „Bike Promotion“ oder „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ im Rahmen der Anmeldung zur Verfügung stellt, werden gemäß Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten in der jeweils gültigen Fassung (im Folgenden „das Gesetz“). Rechtsgrundlage dieser Verarbeitung ist ein Vertragsverhältnis. Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf andere Weise oder zu anderen Zwecken kann durch den Teilnehmer mit zusätzlicher Einwilligung gestattet werden. Der Veranstalter veröffentlicht auf seiner Website Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 19 des Gesetzes Nr. 18/2018 Z. .

Kunst. 13 – Schlussbestimmung

Die allgemeinen Teilnahmebedingungen sind auf der Website „R MOTO Radek Matoška s.r.o.“ veröffentlicht und gelten ab dem 6. Juni 2018.

Mit der verbindlichen Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen ausdrücklich einverstanden und verpflichtet sich, sämtliche dem Teilnehmer nach diesen Teilnahmebedingungen auferlegten Auflagen einzuhalten.

Änderungen dieser allgemeinen Teilnahmebedingungen sind für die Anmeldung zu Veranstaltungen gültig und verbindlich, nachdem sie auf der Website von R MOTO Radek Matoška s.r.o. veröffentlicht wurden.

Beide Vertragsparteien erklären, dass der Inhalt dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen für sie klar, konkret und verständlich ist und verpflichten sich, diese einzuhalten.